Kreispferdesportverband Oberberg e.V. Jugendordnung

Die Jugendordnung können Sie sich auch als PDF Datei herunterladen: KPSVO-Jugendordnung.pdf

Inhaltsverzeichnis

§ 1 Mitgliedschaft
§ 2 Aufgaben
§ 3 Organe
§ 4 Wettkampfordnung
§ 5 Beschlußfähigkeit


§ 1 Mitgliedschaft

Mitglieder der Jugend des Kreispferdesportverbands Oberberg sind alle Jugendlichen der angeschlossenen Vereine bis zum vollendeten 21. Lebensjahr sowie alle im Jugendbereich gewählten und berufenen Mitarbeiter.

§ 2 Aufgaben

  1. Die Jugend des Kreispferdesportverbands Oberberg führt und verwaltet sich selbständig und entscheidet über die Verwaltung der ihr zufließenden Mittel.
  2. Ziele und Aufgaben der Jugend des Kreispferdesportverbands Oberberg sind die Jugendpflege durch Ausbildung in allen pferdesportlichen Disziplinen und in allen Fragen der Pferdehaltung. Sie pflegt die sportliche Betätigung zur Gesunderhaltung, körperlichen Leistungsfähigkeit und Lebensfreude. Gemeinschaftssinn, staatsbürgerliche Verantwortung und Liebe zur Natur und Heimat sollen gefördert und gepflegt werden. Die Jugend des Kreispferdesportverbands Oberberg ist zur toleranten und freundschaftlichen Zusammenarbeit mit allen Jugendorganisationen zur Lösung gemeinsamer Jugendfragen bereit und ist parteipolitisch und konfessionell neutral.

§ 3 Organe

Die Organe der Jugend des Kreispferdesportverbands Oberberg e.V. sind:

  1. Der Kreisjugendwart mit Sitz und Stimme im Vorstand des Kreispferdesportverbands Oberberg.
    Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere:
    1.1 die Erledigung der anfallenden Arbeiten
    1.2 die Vertretung der Jugend des Kreispferdesportverbands nach innen und außen.
  2. Der stellvertretende Kreisjugendwart
  3. Der Kreisjugendsprecher
    3.1 Er wird von den Jugendsprechern der Vereine gewählt und soll z.Z. der Wahl mindestens 16, höchstens 18 Jahre alt sein.
  4. Die Kreisjugendversammlung, bestehend aus den Jugendwarten der Mitgliedsvereine oder deren Stellvertretern.
    Aufgaben der Kreisjugendversammlung sind u.a.:
    4.1 Die Beratung und Beschlußfassung der in § 2, Ziffer 2, und § 3, Ziffer 1.2 festgelegten Aufgaben und Richtlinien zur Weiterleitung an den Vorstand des Kreispferdesportverbands Oberberg.
    4.2 Wahl des Kreisjugendwartes und seines Stellvertreters bzw. ihre Enthebung von diesen Ämtern. Jedes Mitglied der Kreisjugendversammlung hat eine Stimme. Die Wahl erfolgt mit einfacher Mehrheit, die Amtsenthebung mit Stimmenmehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder der Kreisjugendversammlung. Wiederwahl ist zulässig.
    4.3 Die Kreisjugendversammlung hält jährlich mindestens eine Tagung ab.
    Die Aufgaben der Jahrestagung sind insbesondere:
    4.3.1 Beratung und Aussprache über die erstatteten Berichte
    4.3.2 In den Wahljahren des Kreispferdesportverbands Oberberg die Wahlen.
  5. Im übrigen finden die Sitzungen der Kreisjugendversammlung nach Bedarf statt. Auf Antrag eines Drittels der Mitglieder der Kreisjugendversammlung oder auf Antrag des Vorstands des Kreispferdesportverbands Oberberg ist vom Kreisjugendwart eine Sitzung binnen 4 Wochen einzuberufen.
  6. Die Kreisjugendversammlung faßt ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Über die Beschlüsse wird ein Protokoll geführt, das vom Kreisjugendwart zu unterzeichnen ist.

§ 4 Wettkampfordnung

Einzelheiten der Wettkämpfe regelt die Leistungsprüfungsordnung (LPO) der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e.V. (FN). Die Selbstverantwortung der Jugendlichen für die Einhaltung der geltenden Bestimmungen ist zu stärken.

§ 5 Beschlußfähigkeit

Die Kreisjugendversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der Erschienenen beschlußfähig, wenn sie vorschriftsmäßig, d.h. 14 Tage vorher vom Kreisjugendwart unter Bekanntgabe der Tagesordnung schriftlich einberufen wird. Änderungen der Jugendordnung können nur von der Kreisjugendversammlung mit 2/3-Mehrheit der Erschienenen beschlossen werden und bedürfen der Zustimmung des Vorstands des Kreispferdesportverbands Oberberg.

Marienheide-Kotthausen, den 5. März 2002

Birgit Groneuer
Kreisjugendwartin
Christiane Höhfeld
Stellvertretende Kreisjugendwartin
Dr. Dorothee Notbohm
Protokollführerin

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